Auf Grund eines Beschlusses der Bayerischen Staatsregierung wird auch in diesem Jahr ein Gräbergang ermöglicht. Wir appellieren dringend an alle Gläubigen, den Mindestabstand vom 1,5
Meter einzuhalten und unbedingt eine Mund- Nasenbedeckung zu tragen.
Die Fürbitten und das Gebet für die Verstorbenen und insbesondere für die Verstorbenen des vergangenen Jahres werden beim Kriegerdenkmal bzw. Friedhofskreuz gesprochen. Die Segnung der Gräber durch
den Zelebranten findet dann nur vom Ort dieses Gebets aus in alle Richtungen des Friedhofs statt, ohne dass er die Grabreihen abgeht.
Wegen des Hygieneabstandes von 1,5 Meter bitten wir inständig die Gräber, ihrer Verstorbenen in der Allerseelenwoche zu besuchen, da sonst die Abstände bei der Gräbersegnung am Nachmittag des
Allerheiligentages nicht eingehalten werden können. Papst Franziskus hat auch deshalb per Dekret die Erlangung des Allerseelen-Ablasses auf den ganzen Monat November ausgeweitet. Von jeher ist es außerdem üblich, die Gräber seiner Lieben an
den Totengedenktagen Allerheiligen und Allerseelen zur privaten Andacht zu besuchen.
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