Vorstellung
der Kandidaten zur Kirchenverwaltungswahl am 17./18.11.2018
der Pfarreiengemeinschaft Moosbach-Prackenbach-Krailing
und Hinweise zur Durchführung der Wahl
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder der örtlichen
Kirchenverwaltungen endet verbindlich zum 31. Dezember 2018. Als
Wahltermin für alle Kath. Kirchenverwaltungen in Bayern ist Sonntag,
der 18. November 2018 (einschließlich Vorabendmesse am 17. November
2018) bestimmt worden.
Die verbindliche
Vorgabe gilt auch für Expositur-, Kuratie- und
Filialkirchengemeinden, die eine eigene Kirche mit regelmäßigen
Gottesdiensten haben und Kirchgeld erheben.
Die
Kirchenverwaltung besteht aus
- dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand und
- den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern
Die Anzahl
der zu wählenden Kirchenverwaltungsmitglieder beträgt in
Kirchengemeinden bis 2.000 Katholiken 4 Mitglieder.
Wer ist
wahlberechtigt?
Bei der
Kirchenverwaltungswahl wahlberechtigt ist, wer
- der
römisch-katholischen Kirche angehört,
- im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat und
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Briefwahl:
Wenn Sie am Wahltag verhindert oder krank sind, fordern Sie
Briefwahlunterlagen im jeweiligen Pfarrbüro oder den Sakristeien oder
beim Wahlausschuss bis 16.11.18 an.
Die Wahlausschüsse von
Moosbach, Prackenbach und Krailing haben in der Sitzung vom 16.
Oktober 2018 die eingereichten Wahlvorschläge geprüft und in Ordnung
befunden. |